Mosbach-Neckarelz: Messplatz, zur Kerwe (Räbiger)

Der sehr gut besuchte 2- Tages- Flohmarkt zur Neckarelzer Kirchweih (Kerwe) am Messplatz in Mosbach- Neckarelz findet bereits seit 2009 statt. Der Markt mit bis zu 300 Ständen war von Anfang an ein riesiger Erfolg und ist eine gute Ergänzung zur traditionellen Kirchweih auf dem Neckarelzer Marktplatz. Im Festzelt des Mosbacher Brauhauses auf dem Marktplatz gibt es Live- Musik.

  • Samstag von 08.00- 16.00 Uhr, Aufbau ab 06.00 Uhr
  • Sonntag von 11.00- 18.00 Uhr, Aufbau ab 09.00 Uhr   
  • Standgebühr: Samstag: 8,- Euro/ lfm. / Sonntag: 9,- Euro/ lfm. / (Neuwaren: 10,-/ lfm.)

Warenangebot: Neuwaren n. Rücksprache!

Anschrift: Messplatz, Heidelberger Str.36, 74821 Mosbach- Neckarelz

Reservierungen sind weder möglich, noch nötig.

Imbiss und Toiletten sind vorhanden.

Auf / an diesem Platz veranstalten wir auch noch einen Samstagsflohmarkt, einen 3- Tages- Flohmarkt zum Pfingstmarkt und einen Samstagsflohmarkt zum Weindorf.

Der Flohmarkt wird, wie alle unsere Veranstaltungen, sehr gut beworben! Am Veranstaltungstag werden die Veranstaltungen außerdem noch durch zahlreiche Wegweiser beschildert.

Kontakt: info@raebigers-flohmarkt.de, 0171-2024857 oder 07268/9198178

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Marktordnung

01

Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche und private Anbieter. Für Veranstaltungen während gesetzlicher Ladenöffnungszeiten benötigen gewerbliche Anbieter einen Reisegewerbeschein.
Bei allen anderen Veranstaltungen reicht für gewerbliche Anbieter zur Teilnahme eine Gewerbekarte bzw. ein festes Gewerbe. Über die Zulassung einzelner Anbieter und des Warenangebots entscheidet die Marktleitung. (Neuware)

02

Es gelten die Anfahrts- und Standaufbauzeiten aus den jeweils aktuellen Terminblättern & der Homepage

03

Für Terminänderung oder Ausfall des Flohmarkts übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

04

Die Standplatzvergabe erfolgt vor Ort durch die Marktleitung.

05

Die Standgebühr wird während der Veranstaltung kassiert. Auf Hallen- und Innenstadtmärkten ist Vorkasse zu entrichten. Auf dem Heidelberger Messplatz erfolgt die Bezahlung bei der Einfahrt. Bitte Standgeld + 5 Euro Reinigungskaution bereit halten.
Es gelten die Standgebühren aus den aktuellen Terminzetteln /
der Homepage.

06

Reservierungen sind nur auf folgenden Hallen- & Innenstadtmärkten (mit Vorkasse!) möglich und nötig:

  • Bad Rappenau: Mühltalhalle/ Großsporthalle (Hallenflohmarkt)
  • Buchen: Antik-/ Trödel- & Sammlermarkt in der Fußgängerzone
  • Mosbach: Alte Mälzerei (Hallenflohmarkt)
  • Mosbach: Bücher(floh-)markt in der Fußgängerzone
  • Mosbach- Neckarelz: Pattberghalle (Hallenflohmarkt)
  • Sinsheim: Elsenzhalle (Hallenflohmarkt)

07

Die nach laufenden Metern ermittelte Standgebühr richtet sich nach der längsten Seite des Standes.

08

Rettungswege sind unbedingt freizuhalten!

09

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, die eigene Spielsachen anbieten, zahlen nur die halbe Standgebühr. Kinder unter 12 Jahren, deren Eltern einen Stand haben, können für sich einen kostenlosen Standplatz von 1 m bei der Marktleitung beantragen. Über die Zulassung des Standes entscheidet die Marktleitung.

10

Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und der Müll ist mitzunehmen. Dies gilt auch für eigene Zigarettenkippen. Bitte Aschenbecher mitbringen!

Zuwiderhandlungen führen zum Verbot der Teilnahme an unseren Veranstaltungen !!

11

Das Anbieten von Lebensmitteln ist nur mit Vertrag gestattet.

12

Glücksspiele jeglicher Art, sowie “ religiöse “ Werbung “ sind auf dem Marktgelände untersagt.

13

Das Anbieten folgender Waren ist strengsten verboten:
Tiere – nationalsozialistische Artikel – gebrauchsfähige Waffen – Kriegsspielzeug – pornographische Artikel – Hehlerwaren – Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc. – nicht ordnungsgemäß lizensierte Ton- und Filmträger

14

Der Verkauf, sowie das Führen von Waffen (Schuss-, Hieb-, Stich- und Anscheinswaffen) ist nach dem Bundeswaffengesetz (WaffG) strengstens verboten! (Gemäß § 1 Abs.2, § 35 und §42 Abs. 1). Darunter fallen auch Messer mit einseitig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm Länge

15

Die gewerblichen Vorschriften sind durch den einzelnen Anbieter einzuhalten.

16

Für jegliche auf dem Markt erworbenen Waren übernimmt der Veranstalter keine Gewährleitung.

17

Es ist verboten, ohne Zustimmung der Marktleitung Reklame zu machen. Dies gilt insbesonders für andere Floh-, Trödel-, Antik- und Sammlermärkte.

18

Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung der Marktleitung einen Maulkorb zu tragen.

19

Den Anweisungen der Marktleitung und den Mitarbeitern des Flohmarktteams ist unbedingt Folge zu leisten.

20

Bei Zuwiderhandlung und Verstoß gegen diese Regeln kann ein Platzverweis erteilt werden.

21

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden jeglicher Art.

Neckarsteinach: Strassenflohmarkt (Räbiger)

Erstmalig veranstalteten wir am 21.04.2013 in Kooperation mit dem Gewerbeverein Neckarsteinach einen grossen Strassenflohmarkt zu den Neckarsteinacher Frühlingstagen Gewerbegebiet/ Industriestrasse. Der Flohmarkt liegt also direkt an der stark befahrenen B37/ Neckartalstrasse.

Infos:

  • Keine Voranmeldung nötig, jeder kann mit gebrauchten Waren teilnehmen.
  • Neuwaren nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters.
  • Der Markt ist von 11- 18 Uhr, der Aufbau ist ab 9 Uhr möglich.
  • Die Standgebühr beträgt € 8,- / lfm. Standlänge, Auto kann am Stand bleiben.
  • Für das leibliche Wohl sorgtb die Feuerwehr, Toiletten stehen zur Verfügung.
  • Der Flohmarkt wird, wie alle unsere Veranstaltungen, gut beworben.(Tageszeitungen, Plakatierung, Flyer, Internet, Veranstaltungskalender,…)

Kontakt: info@raebigers-flohmarkt.de, 0171-2024857 oder 07268/9198178

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Neckargemünd: REWE & Gassert (Räbiger)

Sehr gut besuchter Flohmarkt auf dem Gelände des REWE- Marktes in Neckargemünd- Kleingemünd findet mittlerweile seit 2002 an den 3 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr statt. Durch seine Lage unmittelbar an der verkehrsreichen Neckartalstrasse (B37) ist der Markt immer sehr gut besucht.

Verkauf: 10.00- 18.00 Uhr

Aufbau: ab 9.00 Uhr, Platzvergabe ab 6.00 Uhr

Standgebühr: 9,- Euro/ lfm. (Neuwaren: 10,-/ lfm.)

Warenangebot: Neuwaren nur mit ausdrückliher Genehmigung

Anschrift: REWE, Neckarsteinacher Str., 69151 Neckargemünd- Kleingemünd

Reservierungen sind nicht möglich.

Imbiss und Toilette natürlich vorhanden.

Der Flohmarkt wird, wie alle unsere Veranstaltungen, sehr gut beworben! 

Der Platz darf am Samstagabend nicht vor 22 Uhr (Ladenschluss REWE) angefahren werden. Das Abstellen von Fahrzeugen am Vortag ist nur nach Rücksprache mit uns erlaubt.

Kontakt: info@raebigers-flohmarkt.de, 0171-2024857 oder 07268/9198178

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