Marktordnung

01

Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche und private Anbieter. Für Veranstaltungen während gesetzlicher Ladenöffnungszeiten benötigen gewerbliche Anbieter einen Reisegewerbeschein.
Bei allen anderen Veranstaltungen reicht für gewerbliche Anbieter zur Teilnahme eine Gewerbekarte bzw. ein festes Gewerbe. Über die Zulassung einzelner Anbieter und des Warenangebots entscheidet die Marktleitung. (Neuware)

02

Es gelten die Anfahrts- und Standaufbauzeiten aus den jeweils aktuellen Terminblättern & der Homepage

03

Für Terminänderung oder Ausfall des Flohmarkts übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

04

Die Standplatzvergabe erfolgt vor Ort durch die Marktleitung.

05

Die Standgebühr wird während der Veranstaltung kassiert. Auf Hallen- und Innenstadtmärkten ist Vorkasse zu entrichten. Auf dem Heidelberger Messplatz erfolgt die Bezahlung bei der Einfahrt. Bitte Standgeld + 5 Euro Reinigungskaution bereit halten.
Es gelten die Standgebühren aus den aktuellen Terminzetteln /
der Homepage.

06

Reservierungen sind nur auf folgenden Hallen- & Innenstadtmärkten (mit Vorkasse!) möglich und nötig:

  • Bad Rappenau: Mühltalhalle/ Großsporthalle (Hallenflohmarkt)
  • Buchen: Antik-/ Trödel- & Sammlermarkt in der Fußgängerzone
  • Mosbach: Alte Mälzerei (Hallenflohmarkt)
  • Mosbach: Bücher(floh-)markt in der Fußgängerzone
  • Mosbach- Neckarelz: Pattberghalle (Hallenflohmarkt)
  • Sinsheim: Elsenzhalle (Hallenflohmarkt)

07

Die nach laufenden Metern ermittelte Standgebühr richtet sich nach der längsten Seite des Standes.

08

Rettungswege sind unbedingt freizuhalten!

09

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, die eigene Spielsachen anbieten, zahlen nur die halbe Standgebühr. Kinder unter 12 Jahren, deren Eltern einen Stand haben, können für sich einen kostenlosen Standplatz von 1 m bei der Marktleitung beantragen. Über die Zulassung des Standes entscheidet die Marktleitung.

10

Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und der Müll ist mitzunehmen. Dies gilt auch für eigene Zigarettenkippen. Bitte Aschenbecher mitbringen!

Zuwiderhandlungen führen zum Verbot der Teilnahme an unseren Veranstaltungen !!

11

Das Anbieten von Lebensmitteln ist nur mit Vertrag gestattet.

12

Glücksspiele jeglicher Art, sowie “ religiöse “ Werbung “ sind auf dem Marktgelände untersagt.

13

Das Anbieten folgender Waren ist strengsten verboten:
Tiere – nationalsozialistische Artikel – gebrauchsfähige Waffen – Kriegsspielzeug – pornographische Artikel – Hehlerwaren – Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc. – nicht ordnungsgemäß lizensierte Ton- und Filmträger

14

Der Verkauf, sowie das Führen von Waffen (Schuss-, Hieb-, Stich- und Anscheinswaffen) ist nach dem Bundeswaffengesetz (WaffG) strengstens verboten! (Gemäß § 1 Abs.2, § 35 und §42 Abs. 1). Darunter fallen auch Messer mit einseitig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm Länge

15

Die gewerblichen Vorschriften sind durch den einzelnen Anbieter einzuhalten.

16

Für jegliche auf dem Markt erworbenen Waren übernimmt der Veranstalter keine Gewährleitung.

17

Es ist verboten, ohne Zustimmung der Marktleitung Reklame zu machen. Dies gilt insbesonders für andere Floh-, Trödel-, Antik- und Sammlermärkte.

18

Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung der Marktleitung einen Maulkorb zu tragen.

19

Den Anweisungen der Marktleitung und den Mitarbeitern des Flohmarktteams ist unbedingt Folge zu leisten.

20

Bei Zuwiderhandlung und Verstoß gegen diese Regeln kann ein Platzverweis erteilt werden.

21

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden jeglicher Art.

Terminliste

Termine